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Honorar / Bearbeitungszeit

Honorar / Bearbeitungszeit

Honoarar

Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte) richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei der Auftragserteilung treffen.

Zusatzaufwand (z. B. für erforderliche Unterlagen, die nicht vom Auftraggeber bereitgestellt werden) wird zusätzlich abgerechnet. Das gleiche gilt für Nebenkosten (z. B. Auslagen für Fotokopien, Verwaltungsgebühren bei Behörden).

Pauschale Festpreise sind nach Absprache möglich.

Bearbeitungszeit

Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitungszeit je nach Art und Umfang des zu erstellenden Gutachtens ca. 4 - 6 Wochen. In dringenden Fällen kann die Bearbeitungszeit ggf. verkürzt werden.

Das Gutachten kann auch in Kurzform oder als gutachterliche Stellungnahme i. S. einer Marktwerteinschätzung erfolgen. Durch das Angebot vielfältiger Gutachtenformen können wir auf Ihre individuellen Wünsche eingehen.

Welches Gutachten im Einzelfall benötigt wird, kann am besten in einem Gespräch – persönlich oder fernmündlich – ermittelt werden.