Wichtig:

Wir erteilen keine Steuerberatung!
Lassen Sie sich bitte in steuerlichen Angelegenheiten von Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater beraten. Wir arbeiten dabei sehr gerne mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüferinnen zusammen.



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Steuerliche Bewertung

Wir helfen Ihnen bei steuerlichen Bewertungen und erstellen professionelle Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt.

Beispiel für ein Gutachten

Steuerliche Bewertungen:

  • Bedarfsbewertung,
  • Einheitsbewertung,
  • Kaufpreisaufteilung *,
  • Teilwertermittlung.

Bei der Bedarfsbewertung kann der Steuerpflichtige im Rahmen von Steuerveranlagen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer (bei Erbschaft oder Schenkung) dem Finanzamt gegenüber einen für ihn eventuell günstigeren Verkehrswert (gemeiner Wert) nachweisen.

Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.

Dies gilt auch für den Bereich der Kaufpreisaufteilung bei Grundstückskäufen bebauter Grundstücke, sinngemäß auch bei Einlagen in das Betriebsvermögen. Im Rahmen der Kaufpreisaufteilung wird eine wichtige Grundlage für die zukünftige "Absetzung für Abnutzung, AfA" geschaffen. U. U. lassen sich so höhere Abschreibungsbeträge auf den abnutzbaren und somit abschreibungsfähigen Gebäudeanteil erzielen.

Der Teilwert ist ein wichtiger steuerlicher Wertmaßstab, z. B. für Entnahmen aus dem Betriebsvermögen und Einlagen in das Betriebsvermögen.


Wichtig:

Wir erteilen keine Steuerberatung!
Lassen Sie sich bitte in steuerlichen Angelegenheiten von Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater beraten. Wir arbeiten dabei sehr gerne mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüferinnen zusammen.